#wirtesten in der Gewerbeschule Lübeck

Stand: 30.07.2021

Schulstart nach den Sommerferien 2021

 

Sehr geehrte Ausbilder:innen,

sehr geehrte Schüler:innen,

sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigten,

 

im Folgenden finden Sie die für den Unterricht ab dem 02.08.2021 bis auf Weiteres an der Gewerbeschule Lübeck geltenden Bestimmungen:

 

 

1. Unterrichtsorganisation und Präsenzunterricht

  • Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenz statt.
  • Der Präsenzunterricht findet unter den geltenden Hygienebedingungen statt.
  • Anstehende Prüfungen finden in Präsenz unter den geltenden Hygienebedingungen statt.

 

2. Testpflicht und Nachweis für Schüler:innen und alle an Schule tätigen Personen

 

Die Testpflicht bedeutet, dass die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:

 

1. durch die Durchführung des Selbsttests zweimal in der Woche mit einem Abstand von drei Tagen in der Schule (hierfür ist bei minderjährigen Schüler:innen eine von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mitzubringen).[1] Die Lehrkräfte sind berechtigt und verpflichtet die Testergebnisse der Schüler:innen zu dokumentieren. 

  • Der Selbsttest findet zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum statt.
  • Vollzeitschüler:innen und Auszubildende in Blockbeschulung testen sich an zwei Tagen der Woche (Montag und Mittwoch).
  • Alle anderen Auszubildende testen sich am Tag des Berufsschulunterrichts.  

oder

 

2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.

 

oder

 

3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft[2] über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.

 

Von der Testpflicht befreit sind Personen, 

  • die eine vollständige Impfung nachweisen 

oder

  • die eine überstandene COVID-Erkrankungen nachweisen, die nicht länger als sechs Monate her ist bzw. anschließend ist eine vollständige Impfung nachweisen können. 

Sind Sie schon geimpft? Termine gibt es hier

 

3. Hygienebestimmungen
Es gelten bis auf Weiteres folgende Hygieneregeln:

  • Abstand halten,
  • Hygiene beachten in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen,
  • Tragen einer medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder FFP2-Maske in allen Räumen der Schule und
  • Regelmäßiges Lüften der Klassenräume und Werkstätten

 

4. Sonderregelungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten

 

Das Gesundheits- und das Bildungsministerium werden ggf. gemeinsam Sonderregelungen für die Beschulung für einzelne Kreise und kreisfreie Städte mit erhöhtem Infektionsgeschehen festlegen.

 

 

Wir wünschen weiterhin allen Schüler:innen, den Ausbildungsbetrieben und Eltern viel Gesundheit und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie bitte auch die Webseite der Schule und das Lernmanagementsystem IServ, um sich mit aktuellen Informationen zur Beschulung unter Pandemiebedingungen zu informieren.

 

 

Freundliche Grüße und

bleiben Sie gesund!

 

Alexander Jach

(Schulleiter)

 

 

[1] Der Formularvordruck für die Einverständniserklärung kann über die Webseite der Gewerbeschule Lübeck unter der Rubrik #wirtesten abgerufen werden.

[2] Der Formularvordruck für die qualifizierte Selbstauskunft kann über die Webseite der Gewerbeschule Lübeck unter der Rubrik #wirtesten abgerufen werden.


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Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Selbsttestung
Einverständniserklärung_Selbsttestung.pd
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Formularvordruck: Qualifizierte Selbstauskunft für Schülerinnen und Schüler
Qualifizierte_Selbstauskunft_negative_Po
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Formularvordruck: Qualifizierte Selbstauskunft für Lehrkräfte und sonstige an Schule tätigen Personen
2021.04.19 qualifizierte_Selbstauskunft_
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Anleitung zur Durchführung des Selbsttests
Corona_wir_testen_Selbsttest_Anleitung.p
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Hinweise zur Auswertung
Corona_wir_testen_Auswertung_Roche.pdf
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Wie muss ich mich bei einem positiven Selbsttest verhalten?
Corona_wir_testen_Verhalten.pdf
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Welche Unterschiede gibt es bei den Tests?
Corona_Schulinformation_Schaubild_Testen
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            Wie läuft der Test ab?

Bild: © 2021  Roche Deutschland Holding GmbH
Bild: © 2021 Roche Deutschland Holding GmbH

Die Gewerbeschule Lübeck ist derzeit ausgerüstet mit dem Schnelltest:

 

SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test

Roche Deutschland Holding GmbH

 

Weitere Informationen zur Handhabung des Tests finden Sie unter folgendem Link:


Schulsekretariat

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Montag - Donnerstag

07:00 -  15:15 Uhr

Freitag

07:00 - 13:30 Uhr

(in den Ferien abweichend)

Adresse

Gewerbeschule Lübeck

Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck

Parade 2

23552 Lübeck

Tel: 0451 122 87100

E-Mail: gewerbeschule.luebeck@schule.landsh.de