Stand: 30.07.2021
Schulstart nach den Sommerferien 2021
Sehr geehrte Ausbilder:innen,
sehr geehrte Schüler:innen,
sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigten,
im Folgenden finden Sie die für den Unterricht ab dem 02.08.2021 bis auf Weiteres an der Gewerbeschule Lübeck geltenden Bestimmungen:
1. Unterrichtsorganisation und Präsenzunterricht
2. Testpflicht und Nachweis für Schüler:innen und alle an Schule tätigen Personen
Die Testpflicht bedeutet, dass die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
1. durch die Durchführung des Selbsttests zweimal in der Woche mit einem Abstand von drei Tagen in der Schule (hierfür ist bei minderjährigen Schüler:innen eine von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mitzubringen).[1] Die Lehrkräfte sind berechtigt und verpflichtet die Testergebnisse der Schüler:innen zu dokumentieren.
oder
2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
oder
3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft[2] über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Von der Testpflicht befreit sind Personen,
oder
Sind Sie schon geimpft? Termine gibt es hier.
3. Hygienebestimmungen
Es gelten bis auf Weiteres folgende Hygieneregeln:
4. Sonderregelungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten
Das Gesundheits- und das Bildungsministerium werden ggf. gemeinsam Sonderregelungen für die Beschulung für einzelne Kreise und kreisfreie Städte mit erhöhtem Infektionsgeschehen festlegen.
Wir wünschen weiterhin allen Schüler:innen, den Ausbildungsbetrieben und Eltern viel Gesundheit und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie bitte auch die Webseite der Schule und das Lernmanagementsystem IServ, um sich mit aktuellen Informationen zur Beschulung unter Pandemiebedingungen zu informieren.
Freundliche Grüße und
bleiben Sie gesund!
Alexander Jach
(Schulleiter)
[1] Der Formularvordruck für die Einverständniserklärung kann über die Webseite der Gewerbeschule Lübeck unter der Rubrik #wirtesten abgerufen werden.
[2] Der Formularvordruck für die qualifizierte Selbstauskunft kann über die Webseite der Gewerbeschule Lübeck unter der Rubrik #wirtesten abgerufen werden.
Wie läuft der Test ab?
Die Gewerbeschule Lübeck ist derzeit ausgerüstet mit dem Schnelltest:
SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test
Roche Deutschland Holding GmbH
Weitere Informationen zur Handhabung des Tests finden Sie unter folgendem Link: