Schulordnung

Unsere Schule wird jede Woche von mehr als insgesamt 1.400 Schüler*innen und Lehrer*innen genutzt. Um einen reibungslosen und für jeden zufriedenstellenden Ablauf zu gewährleisten, müssen wir uns alle an einige Regeln halten. Vorraussetzung ist ein respektvolles Miteinander, sowie ein pfleglicher Umgang mit den Räumlichkeiten, den Einrichtungen und den Unterrichtsmaterialien.
Im Einzelnen umfasst die Schulordnung folgende Punkte:

 

1. Laut Schulgesetz sind Schüler*innen zum regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch verpflichtet.

a) Jedes Versäumnis ist der Klassenleitung schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Diese Mitteilung kann von den volljährigen Schüler*innen selbst, einem Personensorgeberechtigten oder vom Ausbildenden geschrieben sein. Davon muss der Ausbildungsbetrieb in Kenntnis gesetzt werden. Die Entschuldigung ist von Teilzeitschüler*innen zeitnah und von Vollzeitschüler*innen spätestens am dritten Fehltag einzureichen. Die Klassenleitung kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

b) Eine Beurlaubung muss über die Klassenleitung unter Angabe des Grundes rechtzeitig beim Schulleiter beantragt und genehmigt werden. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien zu nehmen. Arztbesuche, Fahrschulstunden, Besuche von Behörden u.ä. sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

 

2. Ein Wechsel der Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle sowie eine Anschriftenänderung sind umgehend der Klassenleitung mitzuteilen.

 

3. Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen halten sich alle Schüler*innen auf den Pausenhöfen auf. Bei schlechten Witterungsverhältnissen kann zusätzlich die Ebene 1 der Schule genutzt werden. Ab 7:15 Uhr steht auswärtigen Schüler*innen ebenfalls dieser Bereich zur Verfügung. Während der Pausen sind die Unterrichtsräume zu verlassen. Der Bürgersteig vor der Schule ist freizuhalten.
Nicht volljährigen Schüler*innen kann das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten unter Haftungsausschließung gestattet werden.

 

4. Der Gebrauch von Handys im Unterricht ist grundsätzlich verboten.

 

5. Der Besuch der Toiletten hat grundsätzlich während der Pausen stattzufinden. Die sanitären Anlagen sind sauber zu hinterlassen.

 

6. Das Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt.

 

7. Fahrräder dürfen auf dem Schulhof nur geschoben werden. Die Hansestadt Lübeck und die Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie übernehmen bei Diebstahl oder Beschädigung der Fahrzeuge keine Haftung.

 

8. Fundsachen können beim Hausmeister oder im Schulbüro abgegeben werden. Nach Ablauf eines Monats werden sie dem Fundbüro des Ordnungsamtes übergeben.

 

9. Weder die Hansestadt Lübeck noch die Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie haften für verschmutzte bzw. beschädigte Kleidung oder für den Verlust von Geld und anderen Wertgegenständen.

 

10. Wer gegen diese Schulordnung verstößt, muss mit Ordnungsmaßnahmen gemäß dem Schulrecht und/oder polizeilichen Maßnahmen gemäß dem Allgemeinrecht rechnen (z.B. bei Handymissbrauch, Gewalt jeglicher Art).
Diese Schulordnung wurde am 19.06.2008 durch die Schulkonferenz beschlossen.

 

FÜR DIE FACHRÄUME UND WERKSTÄTTEN GELTEN GESONDERTE WERKSTATTORDNUNGEN.

 

 

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Schulordnung Gewerbeschule Lübeck (Stand 2018)
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