Sprachförderung für Auszubildende

 

Die Gewerbeschule Lübeck bietet für Auszubildende des ersten Ausbildungsjahres in den gastronomischen Berufen eine Sprachförderung an.

Diese Sprachförderung richtet sich an Auszubildende nicht-deutscher Sprachherkunft mit dem Ziel einen erfolgreichen Abschluss im Hinblick auf die Deutschvoraussetzungen zu unterstützen.

Der Sprachkurs findet in der Regel donnerstags in der Schule statt.

 

Für die Teilnahme müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antrag auf Teilnahmeberechtigung
  • Postvollmacht in Berufssprachkursen
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus als Kopie

Der Nachweis des Status aus Auszubildende/r wird durch uns bereitgestellt.

Die Formulare „Antrag auf Teilnahmeberechtigung“ sowie „Postvollmacht“ finden Sie unter dem Informationstext.

 

Damit der Kurs so rasch wie möglich starten kann, bitten wir darum, dass die Auszubildenden die vollständig ausgefüllten Formulare sowie den Nachweis des Aufenthaltsstatus als Kopie spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn der Klassenleitung aushändigen. 


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Antrag Teilnahmeberechtigung Sprachkurs Berlitz Lübeck
antrag-zulassung-berufsausbildung 08.24_
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Postvollmacht BSK Berlitz Lübeck
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Schulsekretariat

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag

07:00 -  15:15 Uhr

Freitag

07:00 - 13:30 Uhr

(in den Ferien abweichend)

Adresse

Gewerbeschule Lübeck

Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck

Parade 2

23552 Lübeck

Tel: 0451 122 87100

E-Mail: gewerbeschule.luebeck@schule.landsh.de